UWD übt sich in Populismus und ignoriert Fakten

Falsche und verzerrende Darstellungen im Positionspapier des UWD zur WRRL Wien (OTS) - „Das aktuell, vom Umweltdachverband beschlossene Positionspapier zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Österreich stützt sich auf völlig falsche Darstellungen der Kleinwasserkraft“, reagiert Präsident Christoph Wagner empört auf die kürzlich veröffentliche Pressemeldung des UWD und ergänzt: „So viele Halbwahrheiten und fachliche und methodische Ungenauigkeiten habe ich selten gesehen.“

Falsche und verzerrende Darstellungen im Positionspapier des UWD zur WRRL
Wien (OTS) - „Das aktuell, vom Umweltdachverband beschlossene Positionspapier zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Österreich stützt sich auf völlig falsche Darstellungen der Kleinwasserkraft“, reagiert Präsident Christoph Wagner empört auf die kürzlich veröffentliche Pressemeldung des UWD und ergänzt: „So viele Halbwahrheiten und fachliche und methodische Ungenauigkeiten habe ich selten gesehen.“ GF Paul Ablinger dazu: „Wir haben uns die Grundlagen, auf der sich die aktuellen Positionen des UWD stützen genau angesehen, doch leider glänzt hier der UWD nicht gerade mit objektiver Analyse und Bewertung der Fakten. Wir sehen uns deshalb dazu verpflichtet, die vom UWD veröffentlichten Behauptungen richtig zu stellen und fordern den Umweltdachverband dazu auf, die falschen Darstellungen zu unterlassen, die rein dem Populismus dienen. Dies nützt weder der Umwelt noch dem UWD.“ Bedenkt man den ohnehin immer höheren Anteil an Importstrom in Österreich – der wie soeben der Dachverband Erneuerbare Energie aufgezeigt hat hauptsächlich Atomstrom beinhaltet – fordert der ÖWD anscheinend die Steigerung des Atom- u. Kohlestromanteils um zumindest 3 TWh jährlich – dem Ausbaupotential der Kleinwasserkraft in Österreich.

Richtigstellungen zu den Behauptungen des UWD:
- Rund 3.000 Kleinwasserkraftwerke decken den Strombedarf von mehr als 1,7 Mio. Haushalten in Österreich. Das sind mehr als 50 Prozent. Warum dies als unwesentlicher Beitrag zur Energiebedarfsdeckung dargestellt wird, ist nicht nachvollziehbar.

- Das Dokument „Aktuelle Kraftwerksplanungen in Österreich“ beinhaltet eine Vielzahl sogenannter „Neubauten“ von Kleinwasserkraftanlagen, die tatsächlich nur die wasserrechtliche „Neubewilligung“ von bereits bestehenden Anlagen beinhaltet. Diese beinhalten eine Anpassung an den Stand der Technik, sowohl in technischer als auch in ökologischer Sicht. Die Zahl der tatsächlichen Neubauten ist deutlich geringer als vom UWD angegeben.

- Diese Planungen umfassen oft auch Anlagen, bei denen Revitalisierungen und Baumaßnahmen aufgrund der notwendigen Adaptionen im Hinblick auf die Umsetzung der WRRL notwendig sind. Die Darstellung ist somit inkorrekt und offenbar bewusst verzerrend, da durch diese Maßnahmen tatsächlich ökologische Verbesserungen anstatt Verschlechterungen erfolgen! Seriöse Überprüfungen führen zu einer deutlichen Reduzierung der Anzahl jener Projekte die tatsächlich als problematisch angesehen werden müssen.

- Ein weiterer großer Teil der angeblichen Neuerrichtungen betrifft vorhandenen Stau- und Gefällestufen alter Mühlen, Sägen, etc. Der UWD kritisiert somit Vorgehensweisen die er auf der anderen Seite selbst fordert.

- Per Definition sind Kleinwasserkraftwerke in Österreich kleiner 10 MW, die vom UWD verwendete Grenze beträgt 15 MW und verzerrt somit die Darstellung weiter.

- In Österreich existieren tatsächlich mehr als 30.000 Querbauwerke, allerdings stehen diesen nur rund 4.000 Kraftwerke gegenüber. Zudem versorgt oftmals ein Querbauwerk mehrere Kraftwerke (Ausleitungsstrecken – Mühlbäche).

- Der Großteil der morphologischen Belastungen gehen auf wasserbauliche Maßnahmen zur Landgewinnung und den Hochwasserschutz zurück. Kleinwasserkraftwerke selbst sind mit dem guten ökologischen Zustand vereinbar. Außerhalb des Fischlebensraumes (in alpinen Gewässern) bleiben die ökologischen Parameter (Makrozoobenthos) bei Kleinwasserkraftwerken häufig sogar im „sehr guten Zustand“ – also in der besten Zustandsklasse.

- In diesem Zusammenhang ist auch der vom UWD postulierte Begriff „sensibler Gebiete“ nicht korrekt, da diese Gewässerstrecken im guten ökologischen Zustand umfasst, in denen die Errichtung von Kleinwasserkraftanalagen in der Regel unproblematisch ist. Darüber hinaus werden etwa auch naturschutzrechtliche Themen miteinbezogen, die nicht mit der Kleinwasserkraft konkurrieren.
Diskrepanz zwischen Naturschutz (Erhalt auch von künstlichen Gewässern wie Mühlbächen gefordert) und Ökologie (WRRL, etc.) wird nicht thematisiert.

- Alle in Österreich umgesetzten Projekte wurden im Behördenverfahren einer genauen und objektiven Begutachtung durch die qualifizierten Amtssachverständigen und Juristen der Behörden unterzogen und bewilligt. Mit den falschen Darstellungen suggeriert der UWD flächendeckenden Amtsmissbrauch durch die Behörden.

- Mit der Argumentation hinsichtlich der Strommarktsituation positioniert sich der UWD als Unterstützer von Kohlestrom und gefördertem Atomstrom. Nur diese Technologien können auf Grund massiver Subventionen zu einem Preis von 2,5 Cent produzieren. Sofern die Umweltschäden nicht internalisiert werden.

- Im Zuge von ökologischen Revitalisierungen zur Anpassungen an die WRRL bestehender Anlagen erfolgt Großteils eine Revitalisierung auch des Kraftwerks an sich bzw. ist dies über die Tarifförderung gem. ÖSG 2012 die aktuell einzige Möglichkeit eine ausreichende Finanzierung der ökologischen Maßnahmen zu erhalten. Eine Forderung nach Förderstopp in allen Gewässerstrecken, in denen im Zuge des NGPs denen Maßnahmen zu setzen sind, konterkariert somit die Forderung nach Ökologisierung bzw. nach einer zügigen Umsetzung der WRRL.

- Der Ausbau der Kleinwasserkraft ist insbesondere im Hinblick auf vorhandene Strukturen und der dezentralen Versorgung sowie mit seiner guten Verfügbarkeit und Prognosefähigkeit ein bedeutender Faktor in der Energiewende.

- Querbauwerke im Verantwortungsbereich von Kleinwasserkraftbetreibern sind – sofern im NGP1 Planungsraum – bereits im Wesentlichen umgesetzt. Für Bauwerke im Eigentum der öffentlichen Hand trifft dies nicht im selben Ausmaß zu.

- Mit dem Verweis auf die angeblich nicht gegebene Wirtschaftlichkeit wird die Kleinwasserkraft per se in Frage gestellt. Dabei wird völlig ignoriert, dass aktuelle Einbußen bei der betriebswirtschaftlichen Rentabilität nur durch einen – insbesondere durch Förderung von Atom-u. Kohlestrom – verzerrten Strommarkt hervorgerufen werden. Die volkswirtschaftliche Sinnhaftigkeit der Nutzung der Wasserkraft in Österreich ist in zahlreichen Studien belegt und kann somit nicht von der Hand gewiesen werden.

- Die Forderung nach Sicherstellung der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen muss mit Nachdruck unterstützt werden. Die Einführung von Wassergebühren für die Wasserkraft würde jedoch die, durch die verfehlte europäische Klima- und Energiepolitik in Bedrängnis geratene, Wasserkraft unnötig mehr belasten. Darüber hinaus ist der Wasserkraftsektor nur für einen Bruchteil der Zielverfehlungen verantwortlich. Der Weitaus größeres Sanierungsbedarf liegt im Bereich der morphologischen Defizite etwa durch Hochwasserschutzmaßnahmen.

- Sowohl die ökologische als auch die wasserwirtschaftliche Situation divergiert von Standort zu Standort so stark, dass eine überregionale Planung eine Einzelfallbetrachtung nicht ersetzen kann.

- Die Forderung nach ausschließlicher Modernisierung und Repowering lässt das Potential sämtlicher bestehender und zum Großteil nicht rückbaubarer Querbauwerke außer Acht und ist somit kontraproduktiv, sowohl aus nationalökonomischer als auch aus ökologischer Sicht und vor allem aus Sicht des Klimaschutzes und der Energiewende.