Die sogenannte EU Notverordnung, mit der unter anderem Bewilligungsverfahren beschleunigt werden sollen, wurde um 12 Monate verlängert! Damit gilt auch das überragende öffentliche Interesse - auch in Österreich und auch ohne Umsetzung der RED III - zumindest bis 30. Juni 2025! Dennoch ist auf eine rasche Umsetzung der RED III durch Bund (WRG, ElWG, etc.) und Länder (Naturschutzgesetze!) zu drängen!