Fazit zu unserem Projekt Small Hydro Mobility
Gebührenseitige Hemmschwellen abbauen

Im Zuge des Projekts „Small Hydro Mobility“, powered by Klima- & Energiefonds, hat sich Kleinwasserkraft Österreich ein Jahr lang intensiv mit den Vorteilen und bestehenden Hürden für die Errichtung von öffentlichen E-Tankstellen an Kleinwasserkraftwerken befasst.

Im Zuge der Recherchen, bei zahlreichen Gesprächen mit StakeholderInnen und in Workshops konnte so ein Bild gewonnen werden, welche Hindernisse aktuell die BetreiberInnen vom Betrieb einer E-Tankstelle abhalten. Dabei wurde recht schnell deutlich, dass aktuell vor allem die ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen den Betrieb von E-Tankstellen an Kleinwasserkraftwerken hemmen. Das liegt einerseits daran, dass ohne eine entsprechende Frequenz an E-Autos die Ladeinfrastruktur (insbesondere Leistungsstarke) nur selten wirtschaftlich betrieben werden können.

 

Primär sind es aber die Gebühren und Abgaben, die derzeit die fixen Betriebskosten von Ladestationen soweit erhöhen, dass oftmals keine kostengünstige Lademöglichkeit für EndkundInnen geboten werden kann. Auch die Fülle an unterschiedlichen Abrechnungssystemen, Ladekarten etc. sowie deren teils hohe Betriebskosten wurden als Hemmnis genannt. Dies ist insbesondere für die Schnellladeinfrastruktur (>50 kW) der Fall. Im Folgenden sind die wesentlichsten Ergebnisse sowie Handlungsempfehlungen dargestellt.

 

Fairness bei Ökostrompauschale schaffen

 

Laut gesetzlichen Bestimmungen (Ökostromgesetz, Ökostrompauschale-VO) müssen EndverbraucherInnen (auch Kleinwasserkraftanlagen als Überschusseinspeiser) jährlich die Ökostrompauschale gemäß der Netzebene, an die sie angeschlossen sind, bezahlen. Diese beträgt laut Ökostrompauschale-Verordnung 2018, bis zu 13.414,17 Euro (NE 5) für die für Kleinwasserkraftwerke relevanten Netzebenen.

 

Diese Regelung trifft aktuell vor allem jene BetreiberInnen besonders hart, die mit einer leistungsstarken Anlage als Volleinspeiser an die Netzebene 5 angeschlossen sind. Diese könnten zwar technisch problemlos hohe Ladeleistungen (> 100 kW) für einen schnellen Ladevorgang zur Verfügung stellen, würden aber entsprechend der aktuellen Tarifstruktur die Ökostrompauschale selbst unter besten Bedingungen nicht wieder erwirtschaften können. Die Ökostrompauschale sollte sich deshalb an der tatsächlichen Bezugsleistung orientieren, und nicht allein an der Netzebene, an der das Kraftwerk angeschlossen ist.

 

Streichung der Eigenstromsteuer (Elektrizitätsabgabe) für Ökostromanlagen

 

Von der Elektrizitätsabgabe als „Eigenstromsteuer“ sind Kleinwasserkraftanlagen nur bis zu einem Eigenbedarf von 25.000 kWh/a befreit. Danach beträgt diese 1,5 Cent pro kWh, und muss de facto 1:1 auf den Endkunden abgewälzt werden. Fraglich ist zudem ob die Abgabe an Ladestationen als Eigenbedarf geltend gemacht werden darf. Ist dies nicht der Fall fällt die Energieabgabe sogar für jede geladene kWh an.

 

Energiegemeinschaften stärken = Elektromobilität stärken

 

In Hinblick auf eine rasche Marktdurchdringung der E-Mobilität in Österreich ist auch die Schaffung eines für Energiegemeinschaften geeigneten Marktumfelds sinnvoll. Diese sollen im Allgemeinen dazu dienen, das innerhalb der Klima- und Energiestrategie #mission2030 formulierte Ziel einer aktiven Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern am Energiesystem und die Beteiligung an regionalen Wertschöpfungsketten erreichen zu können. Energiegemeinschaften können jedoch auch speziell in Bezug auf die Elektromobilität eine wesentliche Rolle spielen, indem ermöglicht wird, dass der Strom für die Wallbox im Eigenheim „direkt“ und unbürokratisch aus dem Gemeinschaftskraftwerk bezogen werden kann. Für Energiegemeinschaften wurden darum folgende grundlegende Empfehlungen ausgearbeitet:

 

  • Niedrige (rechtliche, finanzielle…) Einstiegshürden für Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften
  • Gewährleistung ausreichender unternehmerischer Freiheitsgrade
  • Klare rechtliche Regelungen und Definitionen
  • Diskriminierungsfreier Netzzugang
  • Kostenorientierte Netzentgeltsystematik für Energiegemeinschaften
  • Flexible Vermarktungsoptionen

 

Erkenntnisse aus Vor-Ort Beratungen

 

Im Zuge der Vor-Ort Beratungen im Rahmen des Projektes wurde interessierten BetreiberInnen die Möglichkeit gegeben, eine detaillierte Überprüfung des Kraftwerks zur wirtschaftlichen Eignung als zukünftiger Ladestandort vorzunehmen. Neben der Beratung Vor-Ort wurde - ähnlich wie bei den bewährten Revitalisierungsaktionen - ein Bericht mit der Darstellung von rechtlichen und technischen Grundlagen sowie einer Variantenuntersuchung verfasst.

 

Es hat sich gezeigt, dass grundsätzlich jedes der untersuchten Kraftwerke für eine Errichtung einer Ladestation geeignet ist. Das galt auch für jene, die in unserer technisch/wirtschaftlichen Potentialermittlung ursprünglich als nicht geeignet angesehen wurden. Diese Kraftwerke sind zwar abgelegen situiert, jedoch zum Beispiel in der Nähe eines Parkplatzes für WandererInnen oder anderen touristischen Zielen. Darum kann davon ausgegangen werden, dass weitaus mehr als 1.400 Kraftwerke das Potential für eine Ladestation haben. Dies ist besonders dann der Fall, wenn viele PKWs über einen längeren Zeitraum in der Nähe des Kraftwerks parken. Hier kann eine verhältnismäßig günstige Ladeinfrastruktur über Wallboxen oder Ladesäulen modular aufgebaut und bei Bedarf nachgerüstet werden.

 

Es kann festgehalten werden, dass eine 22 kW Wallbox aufgrund des geringen Anschaffungspreises für jeden Standort infrage kommen würde, unter der Voraussetzung, dass eine längere Parkdauer möglich ist und keine hohe Ökostrompauschale zu entrichten ist. Bei fünf untersuchten Kraftwerken käme aufgrund ihrer Lage und Leistung eine Schnellladestationen in Frage, welche jedoch aufgrund der hohen Investitionskosten erst in Zukunft (bei einer entsprechenden Zahl an E-Autos) wirtschaftlich betrieben werden könnte. Und auch bei den Schnellladestationen müssen die NutzerInnen neben dem Laden einen Grund zum Halten haben, beziehungsweise die Ladezeit sinnvoll überbrücken können.

 

Eine Frage, die bei den Beratungen meist offen blieb, ist die Frage nach dem Abrechnungssystem und den  Kommunikationsschnittstellen, um einer großen KundInnengruppe die Lademöglichkeit an einem Kleinwasserkraftwerk anbieten zu können. Diese Unklarheit resultiert aus den derzeit noch sehr vielfältigen Angeboten in diesem Segment, was eine Entscheidung zur Errichtung einer Ladestation nicht fördert. Kleinwasserkraft Österreich wird sich in Zukunft dafür einsetzen, dass es hier zu einer Vereinheitlichung und zum Abbau von Hemmschwellen für BetreiberInnen und EndkundInnen kommt.