Betreiberdatenerhebung für Anlagen in Betrieb und Anlagen in Planung/Bau

Die Österreichische Energieagentur (AEA) wird als Gutachter für das EAG-Fördergutachten 2024, welches Empfehlungen für die Höhe der erlaubten Höchstgebote, die verordneten anzulegenden Werte sowie die Höhe der Investitionsförderungen abgibt, bei der Kostenermittlung hauptsächlich auf die Betreiberdatenerhebung der E-Control abstellen. Wir haben auf die Problematik der Qualität dieser Daten hingewiesen. Da dies aber angeblich die besten vorhandenen sind, wird hauptsächlich auf diese zurückgegriffen. Immerhin werden aber aufgrund unserer Kritik u. Hinweise weitere Daten erhoben.

 

Wir möchten daher auf zwei nun anstehende Aufgaben hinweisen bzw. zur Mitarbeit aufrufen, damit für das zu erstellende Gutachten der AEA ausreichende und qualitativ möglichst hochwertige Daten zur Verfügung stehen:

 

Einmeldung aller noch nicht übermittelter Fragebögen für in Betrieb befindliche Anlagen an die E-Control

 

Hierbei steht im Fokus, dass keine Projekte nicht oder zu spät in die Datenbank aufgenommen werden. Grundsätzlich wurden alle Betreiber von Projekten durch die ECA direkt angeschrieben und sollten die Fragebögen bereits an diese übermittelt haben, dennoch ersuchen wir um die Prüfung der vollständigen Übermittlung der Fragebögen an die ECA und ggf. entsprechenden Nachmeldungen an diese (Kontakte: Harald.Proidl@e-control.atMichael.Sorger@e-control.at). Dies betrifft bereits in Betrieb befindliche Anlagen. Generell besteht ab dem Zeitpunkt an dem die Anlagen in der Herkunftsnachweisdatenbank gelistet sind, gemäß EAG § 8 Auskunftspflicht hinsichtlich einer behördlichen Erhebung von Betreiberdaten. Die technologiespezifischen Fragebögen für in Betrieb befindliche Ökostromanlagen (welche auch 2022 verwendet wurden) stehen hier bereit: 

 

Fragebogen - Download

 

Einmeldung von im Jahr 2023 in Planung oder in Bau befindlichen Anlagen, die noch nicht von ECA angefordert wurden

Aufgrund der schlechten Datenlage hat die AEA uns die Möglichkeit eingeräumt, Anlagen einzumelden, die im Jahr 2023 in Planung oder in Bau befindlich sind und für die seitens der ECA noch keine Fragebögen angefordert wurden. Diese Fragebögen werden durch KÖ gesammelt und direkt an die AEA übermittelt und von dieser zur Plausibilisierung der eigenen Berechnungen herangezogen. Achtung: Die Fragebögen müssen mittels des offiziellen Fragebogens zu einem späteren Zeitpunkt dennoch an die ECA übermittelt werden! Auf diesem Weg sollen möglichst viele aktuelle Projekte für die Kostenermittlung im Rahmen des aktuellen EAG-Fördergutachtens verfügbar gemacht werden. Bitte senden Sie ausgefüllte Fragebögen an office@kleinwasserkraft.at – wir werden diese dann gesammelt an die AEA übermitteln. Die Fragebögen anbei wurden durch die AEA leicht adaptiert und entsprechen nicht den später an die ECA zu übermittelnden Fragebögen. Die AEA ersucht zudem im Sinne des Datenschutzes die entsprechenden Felder (v.a. im ersten Tabellenblatt) unausgefüllt zu übermitteln. Wer diese Daten bereits an Österreichs Energie übermittelt hat, bitte nicht noch einmal senden, um zweifachnennungen zu vermeiden!

 

Betreiberdatenerhebung - Download

 

 

Die Betreiberdatenerhebung ist (gemäß EAG § 8) gesetzlich verpflichtend einzumelden und wird durch das Aufscheinen in der HKN-Datenbank ausgelöst. Diese wird anhand seitens der ECA bereitgestellter Fragebögen ausgefüllt (stimmen nicht zu 100% überein mit jenen anbei für die AEA), scheint nur alle 3-4 Jahre seitens der ECA gesammelt ausgewertet zu werden und wird nach diversen Einschätzungen bislang eher als Pflichtübung mit stark unterschiedlicher Qualität der Datenübermittlung behandelt. Dies sollte sich ändern, da die Betreiberdatenerhebung die relevanteste Basis für die Kostenermittlung des EAG-Fördergutachtens für 2024 (und wahrscheinlich auch aller nachfolgenden Fördergutachten) sein wird. Daher möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei zukünftigen Übermittlungen keine relevanten Kostenelemente übersehen oder nicht eingemeldet werden sollten, auch wenn diese noch nicht für die vollen 20 Jahre vorliegen oder nicht mit absoluter Präzision ermittelt, abgeschätzt oder der einzelnen Anlage zugeordnet werden können. Für solche Fälle können Kommentare oder Erläuterungen im Fragebogen ergänzt werden. Die unter „2“ beschriebene zusätzliche Datenanforderung ist eine ergänzende, kurzfristig eingeräumte Möglichkeit aufgrund der unzureichenden Datensätze und der Dynamik des Markt- und Kostenumfelds, die Daten für noch nicht in Betrieb befindliche Anlagen an die Gutachter zur Plausibilisierung zu übermitteln und hat grundsätzlich nichts mit der Erhebung seitens der ECA zu tun.

 

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.