Neuer Service: Quick-Check für Bescheidauflagen 

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass Auflagen, die im Zuge von Verfahren zur Bewilligung von Kleinwasserkraftwerken auferlegt werden, nicht immer rechtskonform sind. Daher bietet der Verein Kleinwasserkraft Österreich in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Berthold Lindner ab sofort einen Quick-Check für Bescheidauflagen an. 

 

Senden Sie uns nach Ihrer Wasser-, Naturschutzrechts-, oder anderer mit der Bewilligung Ihrer Kleinwasserkraftanlage in Verbindung stehender Verhandlung die auferlegten Auflagen per Mail zu. Wir überprüfen gemeinsam mit Dr. Lindner, ob es sich bei den Auflagen um solche im Sinne der entsprechenden Gesetze oder um unzulässige handelt. Sie erhalten dann innerhalb weniger Tage von uns einen kurzen Bericht und – sollten unzulässige Auflagen enthalten sein – Vorschläge für die weitere Vorgehensweise. Jedenfalls erhalten Sie einen Vorschlag für ein Schreiben an die Verhandlungsleitung. Somit sollten auch Verzögerungen vermieden werden, denn auch die Verhandlungsleiter*innen sind an rechtlich korrekten Bescheiden interessiert. Die Entscheidung, ob Sie weitere Schritte ergreifen, bleibt aber natürlich Ihnen überlassen. 

 

Wir hoffen so einen Beitrag zu rascheren Verfahren, besseren Bescheiden und einer einfacheren Umsetzung leisten zu können. 

 

Das Wichtigste in Kürze 

  • Senden Sie uns eine Mail mit den Bescheidauflagen, (Verhandlungsschrift, technischer Bericht, Gutachten...) an quickcheck@kleinwasserkraft.at 

  • Der Check erfolgt innerhalb von 10 Werktagen 

  • Die Pauschale für Mitglieder beträgt dabei 100,- und für Nicht-Mitglieder 500,- 

Dr. Berthold Lindner ist Partner der Lindner Stimmler Rechtsanwälte GmbH.    
Seine Tätigkeitsbereiche umfassen schwerpunktmäßig das Umwelt- und Anlagengenehmigungsrecht (etwa UVP, GewO, AWG, WRG, Bau- und Raumordnungsrecht) sowie unternehmensbezogenes (Verwaltungs-)Strafrecht wie insbesondere Arbeitnehmerschutz-, Ausländerbeschäftigungs- und Sozialversicherungsrecht. Dr. Lindner begleitet seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten aus der Industrie-, Energie- und Abfallwirtschaft bei öffentlich-rechtlichen Fragestellungen sowie in Strafverfahren mit Bezug zum Verwaltungsrecht. 

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass Auflagen, die im Zuge von Verfahren zur Bewilligung von Kleinwasserkraftwerken auferlegt werden, nicht immer rechtskonform sind.