Österreichweite Revitalisierungsberatung gestartet!

Anlagen bis 2.000 kW können ab sofort Beratung und Planung fördern lassen.

Auf Initiative von Kleinwasserkraft Österreich wurde der Klima- und Energiefonds vom BMK mit der Durchführung eines österreichweiten Beratungsprogramms für Kleinwasserkraftprojekte beauftragt. Ziel des Programms ist es, die Revitalisierung und den Neubau (an bestehenden Querbauwerken) von Anlagen voranzutreiben. Dabei wird die wirtschaftliche und ökologische Sinnhaftigkeit von möglichen Projekten rasch und kostengünstig abgeklärt.

 

Allgemeine Grundlagen

Das Beratungsprogramm besteht aus zwei Modulen, für die insgesamt Fördermittel in der Höhe von 2,5 Millionen Euro aus dem Budget des Klimaschutzministeriums zur Verfügung stehen. Modul 1 sieht die Erstellung einer Machbarkeitsstudie, und Modul 2 die Erstellung eines Entwurfs- und Bewilligungsplans vor. Beide Module sind voneinander unabhängig, es können aber bei passenden Projekten Anträge für beide gestellt werden.

 

Modul 1

Im Rahmen von Modul 1 werden Anlagen mit Revitalisierungspotential sowie Neubauten an schon bestehenden, nicht-passierbaren Querbauwerken (<= 2.000kW) berücksichtig. Ziel ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie, welche in der Zusammenarbeit mit geeigneten Expert:innen ausgearbeitet wird. Gefördert werden die Machbarkeitsstudien mit 70% der Kosten bis zu einer maximalen Höhe von 3.000€. Die Studie muss folgende Punkte enthalten:

 

  • Grundlegende Daten
  • Beschreibung und Analyse des Anlagebestands
  • Ökologie
  • Analyse des Anlagenbestandes und Variantenvorschläge
  • Kostenschätzung und Wirtschaftlichkeit der Anpassungs-Umsetzung
  • Zeitplan und Umsetzung
  • Anfällige Anhänge
  • Zusammenfassung

 

Eine genaue Aufschlüsselung der jeweiligen Punkte ist im Leitfaden nachzulesen (bit.ly/3sKVR7m). Förderberechtigt sind alle vollständigen Einreichung (Frist: 29.11.2024), in Abhängigkeit vom vorhandenen Budget (1 Mio. Euro). Nach Einreichung der Machbarkeitsstudie und Bestätigung durch das Expertengremium muss das Projekt innerhalb von 9 Monaten umgesetzte werden. Nach Einreichung des Endberichts erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.

 

Modul 2

Im Rahmen von Modul 2 werden nur Revitalisierungen (<=2.000kW) berücksichtigt, die Unterstützung von Neubauten ist hier leider nicht möglich. Ziel ist die Erstellung eines Umsetzungsplans, welche in Zusammenarbeit mit geeigneten Projektant:innen ausgearbeitet wird. Voraussetzung für einen Förderantrag ist eine Machbarkeitsstudie, die den Kriterien von Modul 1 entspricht. Eine nicht im Rahmen des Beratungsprogramms erstelle Studie ist ebenfalls zulässig und wird vom Expertengremium geprüft. Gefördert werden die Kosten des Umsetzungsplans bis zu einer maximalen Höhe von 20.000€. Der Umsetzungsplan muss folgende Punkte beinhalten:

 

  • Anlagenbezogene Angaben
  • Geodätische Vermessungen der Anlagen und des betroffenen Gewässerabschnittes.
  • Die Erstellung von gewässerökologischen Gutachten des Gewässers in Einklang mit den ökologischen Kriterien des EAG.
  • Planungen der ökologischen Revitalisierungsmaßnahmen
  • Erstellung von Einreichunterlagen zur Wasserrechtlichen Bewilligung
  • Erstellung von Einreichunterlagen zur Naturschutzrechtlichen Bewilligung, falls erforderlich.

 

Zusätzlich hat der/die Projektant:in einen Endbericht vorzulegen (Durchgeführte Leistungen inkl. Kosten, Beschreibung der Einreichunterlagen, Nachweis über die Vorlage der Einreichung bei der Behörde). Eine genaue Aufschlüsselung der jeweiligen Punkte ist im Leitfaden nachzulesen (bit.ly/3sKVR7m). Förderberechtigt sind alle Projekte (vollständige Einreichung), die vom Expertengremium nach einer qualitativen Beurteilung ausgewählt wurden. Relevant sind hierbei vor allem die Qualität des Plans und die aus der Umsetzung entstehenden ökologischen und ökonomischen Vorteile. Für die Einreichung wurden folgende Fristen festgelegt:

 

  • 30.03.2023, 12 Uhr
  • 30.06.2023, 12 Uhr
  • 29.09.2023, 12 Uhr
  • 19.01.2024, 12 Uhr

 

Insgesamt ist für Modul 2 ein Budget von 1,5 Mio. Euro vorgesehen.

Nach Einreichung des Umsetzungsplans und Bestätigung durch das Expertengremium muss das Projekt innerhalb von 18 Monaten umgesetzte werden. Nach Einreichung des Endberichts erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.

 

Conclusio

Wir sind froh, dass nach etwa 2 Jahren Planung das österreichweite Beratungsprogramm für Kleinwasserprojekte endlich umgesetzt werden kann. In Anbetracht der Erneuerbaren Ausbau Ziele der Bundesregierung (+5 TWh Wasserkraft bis 2030) und den im 3. NGP verankerten Zielen hinsichtlich Fischaufstiegshilfen und Ökologie, ist die Beratungsförderung ein wichtiger Schritt, den Anstoß für Projekte, die zur Zielerreichung beitragen, zu geben. Mit der erfolgreichen Umsetzung stellt die Bundesregierung klar, dass die Kleinwasserkraft auch in Zukunft eine wichtige Rolle in der Energiewende Österreichs spielen wird. Wenn sie also ein Projekt in Planung haben, das den beschrieben Anforderungen gerecht wird, zögern Sie nicht einen Förderantrag zu stellen!

 

Für weitere Fragen & Informationen:

 

Website Klima- und Energiefonds

 

Leitfaden Beratungsprogramm

 

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Bearbeitungsteam „Beratungsprogramm Kleinwasserkraft“

Telefon: +43 (0)1 316 31-716

E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at

 

Klima-und Energiefonds

Leopold-Ungar-Platz 2, 1190 Wien

Telefon: +43 (0)1 585 03 90

Stefan Reininger

E-Mail: stefan.reininger@klimafonds.gv.at