Die Kleinwasserkraft-Mythen der Umweltverbände ... Stimmt das?

Immer wieder kommt es vor, dass sich Umweltverbände - allen voran der Umweltdachverband und der WWF massiv gegen die Nutzung der Kleinwasserkraft aussprechen und sogar dagegen mobil machen. Wir haben uns die Argumente, die sie dabei ins Treffen führen, genauer angesehen und sie entkräftet. Unsere fachliche Auseinandersetzung damit möchten wir nun der Negativ-Kampagne gegen die Kleinwasserkraft entgegensetzen. Helfen auch Sie uns dabei, indem Sie in Ihrem Umfeld gemeinsam mit uns die Fakten zurechtrücken.

 

Das sagen die Umweltverbände:

 

 Kleinwasserkraftwerke zerstören die Gewässer - pro Flusskilometer ist in Österreichs Flüssen ein Querbauwerk, mehr als die Hälfte der Gewässer sind in keinem guten ökologischen Zustand. Das bedeutet einen Verlust der Biodiversität, einen Artenrückgang, den Verlust an Lebens- und Erholungsraum sowie an Wasserqualität.

 

 

 

Kleinwasserkraft Österreich entgegnet:

 

Österreichs Querbauwerke in Gewässern

 

Es gibt tatsächlich viele Querbauwerke in Österreichs Gewässern. Von den aktuell rund 24.000 noch nicht fischdurchgängigen sind aber nur knapp 8% der Wasserkraft zuzuordnen. Während in den letzten Jahren einige der Querbauwerke an Kleinwasserkraftanlagen durchgängig gemacht wurden (Fischaufstiegshilfe, Restwasserdotation), erfolgt die Sanierung der sonstigen Querbauwerke eher schlep
pend. Dafür ist zu einem großen Teil die öffentliche Hand zuständig und die erforderlichen Maßnahmen bringen enorm hohe Kosten mit sich (rund 1 Mrd. EUR). 

 

Kosten, welche der österreichische Steuerzahler über die öffentlichen Haushalte tragen muss. Kleinwasserkraft Österreich weist immer wieder darauf hin, dass genau hier eine Win-Win-Situation hergestellt werden kann, indem – dort wo möglich – an den bestehenden Bauwerken eine energiewirtschaftliche Nutzung forciert wird, bei der dann auch gleichzeitig eine ökologische Anpassung stattfindet. Diese muss dann nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, sondern ist Teil der Kraftwerksinvestitionen. Also mehr Ökostrom bei einer Verbesserung für die Gewässerökologie. 

 

Neue Kleinwasserkraftwerke führen zu keiner Verschlechterung

 

Etwa 95% der neu errichteten Kleinwasserkraftanlagen verschlechtern den ökologischen Zustand des Gewässers nicht! Sie sind also mit den vorhandenen naturräumlichen Gegebenheiten der Gewässer vollkommen kompatibel. Das ergibt sich auch aus der aktuellen Rechtslage. Denn Verschlechterungen des ökologischen Zustandes durch neue Kraftwerksvorhaben sind nur dann zulässig, wenn ein übergeordnetes öffentliches Interesse diese Verschlechterung rechtfertigt. Wenn der Kraftwerksbau also nicht nur für Einzelne, sondern für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung ist. Natürlich ist ein Gewässerabschnitt, in dem ein Kraftwerk steht, keine unberührte Natur mehr. Aber die skandalisierten Schäden an den Gewässern durch die Kleinwasserkraft sind nicht gegeben. 

 

Kraftwerk und Natur im Einklang

 

Es sind uns Beispiele bekannt, wo in unmittelbarer Nähe zu Kleinwasserkraftanlagen sogar eine SEHR GUTE Gewässerbiologie nachgewiesen wurde – also eine solche, welche einem nahezu unberührten Gewässer nahekommt. Es liegen auch Gutachten zu Untersuchungen bei Kleinwasserkraftanlagen vor, die gezeigt haben, dass an den jeweiligen Standorten die Zusammensetzung der Gewässerfauna (Fische und Makrozoobenthos) außerhalb und innerhalb des Kraftwerksbereiches dieselbe gute Qualität aufweist. In jüngeren wissenschaftlichen Untersuchungen konnte man feststellen, dass die Strukturierung der Gewässer im Kraftwerksbereich für Fische mitunter besonders attraktive Lebensräume bietet, nämlich Rückzugsgebiete und Laichplätze.

 

Bestehende Kraftwerke werden angepasst

 

Was den Bestand an Kleinwasserkraftanlagen betrifft, so werden laut dem Österreichischen Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan durch die aktuelle Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ca. 83% der Gewässerabschnitte, an welchen Kleinwasserkraftwerke situiert sind, zumindest einen guten ökologischen Zustand erreichen. An den restlichen Kraftwerksstandorten stehen oftmals andere flussbauliche Belastungen der Erreichung des guten Zustandes entgegen, welche nicht ursächlich auf die Wasserkraftnutzung zurückzuführen sind (Längsverbauungen, Flussregulierungen, …). Jedenfalls wird aber auch bei ihnen die Durchgängigkeit für Fische hergestellt. 

 

Definitiv wäre es also zu kurz gegriffen, wenn versucht würde, die Kleinwasserkraft dafür verantwortlich zu machen, dass viele der heimischen Gewässer in keinem guten Zustand sind. 

 

 

Das sagen die Umweltverbände:

 

 Kleine Kraftwerke bekommen Förderungen aus dem Ökostromgesetz – Förderungen, die nicht Öko sind, da sie pauschal und ohne Kriterien vergeben werden. Das Ökostromgesetz ist öffentlich subventionierte Gewässerzerstörung. Es braucht einen Natur- und Klimacheck bei der Fördervergabe. Durch den Rechtsrahmen ist die Naturverträglichkeit noch nicht sichergestellt, da es die Möglichkeit auf eine Ausnahme zum Verschlechterungsverbot gibt. Diese soll nicht finanziell angereizt werden.

 

Kleinwasserkraft Österreich entgegnet: 

 

Fördervorgaben sind klar, transparent und streng

 

Dieser Aussage muss entschieden entgegengetreten werden, da hier österreichisches Recht negiert wird. Für die Vergabe der Förderung gibt es sehr wohl ganz klare Regeln und Kriterien. Sie berücksichtigt nicht nur wirtschaftliche sondern auch ökologische Aspekte. Denn das Ökostromgesetz gibt ganz klar vor, dass eine rechtskräftige Bewilligung eines Kleinwasserkraftwerkes die Voraussetzung für eine Möglichkeit auf Förderung darstellt. Die Bewilligungsverfahren für Kleinwasserkraftanlagen sind klar und transparent.


Sie berücksichtigen in hohem Maße die Naturverträglichkeit des Projektes, verbieten die Verschlechterung des Gewässers, gebieten deren Verbesserung, berücksichtigen die Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die Natur und legen Wert auf eine effiziente Wassernutzung. Wird nun behauptet, dass durch das Ökostromgesetz Projekte gefördert werden, die Gewässer zerstören, dann bezeichnet man damit die Österreichische Rechtspraxis im Gewässerbereich als unwirksam. 

 

Ausnahmen sind nicht die Regel

 

Wird damit argumentiert, dass das Wasserrechtsgesetz Möglichkeiten vorsieht für die Errichtung eines Projektes eine Ausnahme vom Verschlechterungsverbot zu erhalten, so ist festzuhalten, dass auch diese Möglichkeiten nach genau definierten und strengen Vorgaben erfolgen. Ausnahmen sind dabei stets Ausnahmen und nicht die Regel.


Wenn Ausnahmen vergeben werden, dann nur, wenn ein übergeordnetes öffentliches Interesse eine solche rechtfertigt, wenn also die Abwägung der Interessen zur Ansicht führt, dass die Realisierung des Projektes nicht nur für einen einzelnen Betreiber von Interesse ist, sondern für die Gesellschaft. Eine Ausnahmegenehmigung kann also keinesfalls durch eine Förderung angereizt werden! 

 

Natur- und Klimacheck bereits erfüllt

 

Vor dieser klaren Rechtslage, welche die Fördervoraussetzung darstellt, kann daher nicht behauptet werden, dass Förderungen für Kleinwasserkraft ohne Regeln und Qualitätskriterien erfolgen.


Vielmehr muss festgehalten werden, dass jedes Projekt, welches durch eine rechtskräftige Bewilligung die Voraussetzungen zur Förderung erfüllt, aus ökologischer Sicht und insbesondere im Hinblick auf die Zielsetzungen des Ökostromgesetzes gleichwertig betrachtet werden muss. Der geforderte Natur- und Klimacheck ist also aufgrund des umfassenden und umfangreichen Genehmigungsprozedere bereits gegeben.
 

Das sagen die Umweltverbände:

 

Der Abriss von Querbauwerken ist besser als der Umbau, da selbst funktionierende Fischwanderhilfen nur überschaubare Effektivität aufweisen. Der Abstieg ist ungelöst und bringt bis zu 10% Verlust an Fisch-Individuen.
 

Kleinwasserkraft Österreich entgegnet:

 

 

Win-Win Situationen

 

Der Abriss von Querbauwerken erfolgt auch nicht kostenlos. Für den österreichischen Steuerzahler ist also auch in diesen Fällen Geld in die Hand zu nehmen. Es wäre doch besser, diese Kosten zu verlagern und gleichzeitig wertvollen Ökostrom zu generieren. 

 

Funktionsnachweise bei Fischwanderhilfen

 

Bei der Errichtung der Fischwanderhilfen hat man in Österreich in den letzten Jahren viele Erfahrungen gesammelt. Leitfäden wurden entwickelt, Fischwanderhilfen wurden errichtet und gemonitort. In Zusammenarbeit zwischen Ministerium, Universitäten, Gewässerökologen, Technikern und Betreibern wurde bei Fischaufstiegshilfen in den letzten Jahren viel an Erfahrung und Wissen angesammelt. Viele Untersuchungen an Fischwanderhilfen haben sehr positive Ergebnisse gebracht. Wir sehen keinen Hinweis da
rauf, dass an der Effektivität der Fischwanderhilfen, wenn sie nach dem aktuellen Wissensstand errichtet werden, zu zweifeln ist. Vielfach durchgeführte Funktionskontrollen zeichnen ein anderes Bild. Hinsichtlich des Fischabstieges kam man zur Erkenntnis, dass Fische die Fischaufstiegshilfen gerne auch für den Abstieg annehmen. Zu den genannten Zahlen zur Mortalität von Fischen bei Kraftwerksanlagen sind uns für Österreich keine belegten Quellen bekannt. Solche Zahlen stammen eher aus Gewässern, in welchen der (schlangenförmige) Aal heimisch ist. Für diesen bietet die übliche Ausstattung der Kraftwerksanlage (Rechen) anscheinend keinen ausreichenden Schutz. 

 

zu Teil 2