Werden Sie Mitglied
Als Mitglied von Kleinwasserkraft Österreich genießen Sie folgende Leistungen
Vertretung Ihrer Interessen bei PolitkerInnen, Behörden und Meinungsbildnern auf Bundesebene und auf europäischer Ebene
Gezielte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Kleinwasserkraft
Kostenloser Bezug des Vereinsmagazins "Wasserkraft" mit aktuellen relevanten Informationen
Zusätzliche schriftliche Informationen zu wichtigen Neuigkeiten (E-Mail, Mitgliederbrief und -newsletter)
Kostenlose kompetente Auskünfte (Telefon oder E-Mail zu relevanten Fragestellungen durch das Team im Büro von "Kleinwasserkraft Österreich")
Wenn erforderlich Weitervermittlung an ExpertInnen (z.T. Vergünstigungen für Mitglieder)
Regelmäßige kostenlose Mitgliedertreffen in den Bundesländern
Vergünstigte Teilnahme an attraktiven Veranstaltungen und Fachseminaren des Vereins
Beitrittsinformation
Wasserkraft ist aktiver Klimaschutz und das Rückgrat der erneuerbaren Stromerzeugung in Österreich. Kleinwasserkraftanlagen (Anlagen mit einer Engpassleistung bis 10 MW) leisten dazu einen beachtlichen Beitrag. Sie haben für die Versorgungssicherheit durch dezentrale Energieversorgung sowie für die Regionalwirtschaft durch die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beim Bau, bei der Erweiterung und der Revitalisierung von Anlagen einen hohen Stellenwert. Der Verein „Kleinwasserkraft Österreich“ vertritt seit 1979 die Interessen der Kleinwasserkraftbranche und all jener Unternehmen, Körperschaften oder Einzelpersonen, denen der Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieformen ein Anliegen ist. Die Vereinstätigkeiten werden großteils aus den Beiträgen der Mitglieder finanziert. Dem Verein ist es ein großes Anliegen, für die erneuerbare Energiequelle Kleinwasserkraft ein positives Umfeld zu schaffen und deren zahlreiche Vorteile der Bevölkerung näherzubringen.
Mitgliedsbeiträge 2023
Mitglieder mit Stromerzeugungsanlagen
Leistungssumme bis kW | In Euro/Jahr |
---|---|
25 | 72,- |
50 | 96,- |
75 | 155,- |
100 | 215,- |
150 | 305,- |
200 | 394,- |
300 | 561,- |
500 | 776,- |
750 | 992,- |
1.000 | 1.159,- |
1.500 | 1.374,- |
2.000 | 1.613,- |
3.500 | 2.031,- |
5.000 | 2.509,- |
7.500 | 3.225,- |
10.000 | 3.942,- |
20.000 | 6.869,- |
Mitglieder ohne Stromerzeugungsanlagen
Euro/Jahr | |
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Unterstützende Mitglieder | 60,- |
Persönliche Einzelmitglieder | 227,- |
Kleinere Firmen, Ingenieurbüros, juristische Personen | 717,- |
Größere Firmen, Kapitalgesellschaften, fördernde Körperschaften* | 2.031,- |
* Die Abgrenzung für die Einstufung als kleine Firma erfolgt in Anlehnung an die von der europäischen Kommission festgelegte Definition für Kleinst- und Kleinunternehmen, somit gelten als „Kleine Firma“ Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl von weniger als 50 Personen bzw. einem Jahresumsatz/Bilanzsumme von weniger als € 10 Mio.