Rechtsrahmen für die Kleinwasserkraft

Verschiedene Bundesgesetze, -verodnungen und Leitfäden regeln die Rechte und Pflichten von Wasserkraftbetreibern. In der Rubrik "Gesetze und Verodnungen" finden Sie die relevanten Gesetzestexte. Unter "Förderungsmöglichkeiten" erfahren Sie mehr über die Förderrichtlichinen, Ansprechpartner und die Föderabwicklung. In "Leitfäden und Sonstiges" finden Sie eine Sammlung an nicht rechtsverbindlichen Dokumenten die den Bau und Betrieb von Wasserkraftanlagen betreffen können.

Gesetze & Verordnungen

Erneuerbaren-Ausbau Gesetz - EAG

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist ein umfassendes Gesetzespaket, das die Rahmenbedingungen für den Umbau des österreichischen Stromsystems hin zu – über das Jahr betrachtet – 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Quellen schaffen wird. Laut Regierungsprogramm soll dieses Ziel 2030 erreicht werden. Dafür müssen erneuerbare Erzeugungskapazitäten im Ausmaß von 27 TWh errichtet werden.

 

Erneuerbaren-Ausbau Gesetz

 

EAG-Investitionszuschüsse

Verordnung zu den Investitionszuschüssen, mit welchen laut §§ 55 ff. des EAGs der Neubau und die Revaitalisierung von Wasserkraftanlagen gefördert werden können.

 

EAG Investitionszuschüsse_Text

 

EAG Investitionszuschüsse_Erläuterung

 

Ökostromgesetz 2012

Das Ökostromgesetz 2012 wurde im BGBL. I 57/2011 kundgemacht und regelt seitdem die Bedingungen rund um die Förderung von Strom aus erneuerbaren Quellen, insbesondere auch aus Kleinwasserkraft. Seit 2012 wurde das Gesetz mehrmals novelliert. 2017 wurde das Gesetz mit der "kleinen Novelle" angepasst, die derzeit geltende Fassung wurde im Juli 2021 herausgegeben.

 

Ökostromgesetz 2012

 

Novelle 2021

 

Frührere Fassungen des Ökostromgesetzes

 

Ökostromgese

 

Ökostromgesetz Novelle 2017 ("kleine Novelle")

 

Ökostromgesetz-Novelle 2009 konsold. Fassung


Ökostromgesetz Fassung 2006 BGBl. I Nr. 105/2006

 

 

Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2018

Auf Grund §19 und §20 des Ökostromgesetzes 2012 (ÖSG 2012), BGBl.I Nr.75/2011, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 108/2017, wurde am 22. Dezember 2017 die Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2018 ausgegeben.

 

Einspeisetarifverordnung Fassung 2018

 

 

Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2016

Auf Grund §19 und §20 des Ökostromgesetzes 2012 (ÖSG 2012), BGBl.I Nr.75/2011, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. I Nr. 11/2012, wurde am 23. Dezember 2015 die Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2016 ausgegeben.

 

Einspeisetarifverordnung Fassung 2016

 

 

Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012

Auf Grund der § 12 sowie § 14 bis § 20 des Ökostromgesetzes 2012 (ÖSG 2012), BGBl. I Nr. 75/2011, wurde am 18. Septmber 2012 die Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 – ÖSET-VO 2012 erlassen.


Einspeisetarifverordnung 2012

 

 

Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz

Bundesgesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft neu geregelt wird, BGBl. I Nr. 110/2010 zuletzt geändert BGBl. I Nr. 150/2021


ELWOG 2010

 

 

Energie-Control-Gesetz

Bundesgesetz über die Regulierungsbehörde in der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (Energie-Control-Gesetz – E-ControlG) BGBl I Nr. 107/2011

 

E-ControlG BGBl I Nr. 107/2011
 

 

Wasserrechtsgesetz

Wasserrechtsgesetz 1959, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 73/2018. Im Gesetz werden insbesondere folgende drei Themenkreise behandelt:

  • Benutzung der Gewässer
  • Schutz und die Reinhaltung der Gewässer
  • Schutz vor den Gefahren des Wassers

 

 

WRG Fassung 2018

 

 

vergangene WRG Novellen

 

WRG Novelle 2011

 

WRG Novelle 2006

 

WRG Novelle 2003

 

 

Umweltförderungsgesetz

Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung, zum Schutz der Umwelt im Ausland und über das österreichische JI/CDM-Programm für den Klimaschutz (Umweltförderungsgesetz - UFG). BGBl. Nr. 185/1993 idFv 01. Jänner 2011, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2021.


Umweltförderungsgesetz

 

 

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 - UVP-G 2000) StF: BGBl. Nr. 697/1993; zuletzt geändert am 30.11.2018 (BGBl. I Nr. 80/2018). Das Gesetz regelt, wann eine Umweltverträglichkeitsprüfung neotwendig ist.


UVP-G idFv 30.11.2018

 

 

Förderungsmöglichkeiten

Förderungmöglichkeiten bestehen für KraftwerbsbetreiberInnen über das Ökostromgesetz und das Umweltförderungsgesetz.

 

Ökostromförderung

Ziel der Ökostromförderung nach Grundlage des Ökostromgesetzes ist es, den Anteil der Erzeugung der elektrischen Energien in Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger zu erhöhen. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die OeMAG. Diese ist verpflichtet, den Ökostrom aus bestimmten Ökostromanlagen über einen gesetzlich definierten Zeitraum abzunehmen.

Die Vorraussetzung für eine Förderung sind: 

  • Engpassleistung kleiner 25 MW
  • Neuerrichtung oder Revitalisierung einer Kraftwerksanlage
  • Bei Revitalisierung: Steigerung der Enpasslesitung oder des Regelarbeitsvermögens um mind. 5 % bzw. 3 %
  • Anerkennung als Ökostromanlage

Für Anlagen unter einer Enpassleistung von 2 MW, gibt es die Wahlmöglichkeit zwischen einer Investitionsförderung oder einer Marktprämie.


Informationen zur Investitionsförderung finden sie hier.
Alle Angaben zur Marktprämie erhalten Sie unter diesem Link.

 

Umweltförderung -Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmer

Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit (z.B. Fischaufstiegshilfen)  sowie zur Minderung der Auswirkungen von Rückstau, von Ausleitungen und Schwall können über das UFG gefödert werden. Die Förderung können alle Unternehmen und physischen oder juristischen Personen die eine Anlage zur Wasserkraftnutzung betreiben, beantragen. Der maximale Förderhöhe beträgt 30% der Investitionskosten.

 

Förderrichtlinie UFG


Überblick Rahmenbedingungen

 

Neben der Bundesförderung gibt es in manchen Bundesländern noch weitere Födermöglichkeiten. Informationen dazu finden Sie unter Landesrecht.

 

 

Weitere Informationen finden Sie im Mitgliederbereich.

Leitfäden und Sonstiges

Grüner Strom

Mit 1. Jänner 2018 wurde die neue Richtlinie UZ 46 zur Kennzeichnung von Grünen Strom durch das Umweltzeichen herausgegeben.

 

Download

 

 

Leitfaden Fischaufstiegshilfen 2021

Nach langer, beharrlicher Kritik seitens Kleinwasserkraft Österreich, zahlreicher fachlicher Dikussionen und neuen wissenschafltichen Erkenntnissen zur Funktionsweise von Fischaufsteigshilfen wurde der Leitfaden Fischaufstiegshilfen im Jahr 2021 in einer übererbeiteten Version veröffentlicht. Dabie wurden neue Erkenntnisse eingearbeitet und die im Leitfaden enthaltenen verschiedenen Typen von Fischaufstiegshilfen wurden um Neu- bzw. Weiterentwicklugnen erweitert. Für alle neu in den Leitfaden aufgenommenen Typen von Fischaufstiegshilfen sind die Ergebnisse der bisher untersuchten Standorte in einem gesonderten Begleitbericht überblicksweise dargestellt. Dieser Begleitbericht soll den Sachverständigen als Hilfestellung für die Bewertung der Eignung eines Fischaufstiegshilfentyps im Einzelfall dienen.

 

Der Leitfaden 2021 steht auf der Seite des BMLRT zum Dowload zur Verfügung: Leitfaden zum Bau von Fischaufstiegshilfen 2021 (bmlrt.gv.at)

Einen Kommentar von Kleinwasserkraft Österreich zum Entwurf aus dem Jahr 2020 finden Sie im Artikel "Leitfaden Fischaufstiegshilfen 2020 - Was ist neu? Was fehlt?" lesen.

Außerdem gibt es eine kurzgutachterliche Stellungnahme vom Rechtsanwalt Dr. Berthold Lindner, der sich den rechtlichen Rahmen der Verpflichtung zur Errichtung von Fischaufstiegshilfen genauer angesehen hat.

 

 

Leitfaden Fischaufstiegshilfen 2011

Der  „Leitfaden zum Bau von Fischaufstiegshilfen (FAH)“ des Lebensministeriums soll eine Unterstützung bei der Planung von Fischaufstiegshilfen darstellen. Er enthält wesentliche Planungs- bzw. Dimensionierungskriterien ohne detaillierte technische Anleitungen zum Bau von FAHs zu ersetzen.

 

Download

 

 

Wasserkatalog - Kriterienkatalog

Wasser schützen - Wasser nützen: Kriterien zur Beurteilung einer nachhaltigen Wasserkraftnutzung - Erlass
Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan 2009 - NGP 2009 sieht im Kapitel 6.10.3 die Erarbeitung eines Kriterienkataloges für die Beurteilung von Wasserkraftprojekten bzw. von Gewässerabschnitten hinsichtlich ihrer Eignung für die Wasserkraftnutzung unter Berücksichtigung insbesondere von energiewirtschaftlichen, ökologischen und sonstigen wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten vor.
Basierend auf den Ausführungen im NGP 2009 wurden für den vorliegenden Kriterienkatalog 3 Prüffelder festgelegt und für diese Kriterien zugehörige Indikatoren entwickelt. Der vorliegende Leitfaden enthält - unvorgreiflich der unabhängigen Rechtssprechung und ohne Anspruch auf Vollständigkeit - Informationen sowie Lösungsvorschläge für die Verfahrensabwicklung zu in der Praxis aufgetretenen Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der Ausnahmen vom Verschlechterungsverbot.

 

Erlass Kriterienkatalog (1.52 Mb)

 

Für die Kartenanlagen bitte folgenden link verwenden:

http://www.lebensministerium.at/wasser/wasser-oesterreich/wasserrecht_national/planung/Kriterienkatalog.html

 

 

Klima- und Energiestrategie Österreich

Im Mai 2018 wurde von der Österreichischen Bundesregierung die Österreichische Klima- und Energiestrategie #mission2030 veröffentlicht. Ziel laut Strategie ist die kosten- und ressourceneffiziente Erreichung einer nachhaltigen und leistbaren Dekarbonisierung im Einklang mit Wachstum und Beschäftigung, die Unterstützung der Innovationsfähigkeit österreichischer Unternehmen sowie die Gestaltung der Entwicklung zur Nutzung erneuerbarer Energie.

 

Energiestrategie #mission2030

 

 

Ökostrombericht

Der Ökostrombericht liefert detaillierten statistische Auswertungen über Anzahl, Leistung und Art aller  anerkannten und betriebenen Ökostromanlagen und auch Prognosen zur Ökostromerzeugung, zu den erforderlichen Unterstützungsaufwendungen, Analysen zu den CO2-Reduktionseffekten und einen Katalog mit Empfehlungen für die zukünftige Entwicklung.

 

 

Textvorschlag für die Überprüfung von Bescheidauflagen

Die Erfahrung zeigt, dass Bescheidauflagen oft nichts rechtskonform sind. Wir empfehlen daher, die Auflagen und die sogenannten „Ergebnisse der Verhandlung“ nicht einfach zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren, sondern diese zumindest auf deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Geben Sie daher in Ihrer Stellungnahme zumindest an, dass Sie sich diese Überprüfung vorbehalten, beispielsweise mit folgendem Text:

Vorschlag für eine Stellungnahme im Zuge einer Verhandlung