Ökologische Begleitmaßnahmen

Neue Kleinwasserkraftanlagen müssen die strengen Auflagen des österreichischen Wasserrechtsgesetzes und der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfüllen, bestehende Anlagen werden dieser Gesetzeslage angepasst.

Fischwanderhilfen

Den KraftwerksbetreiberInnen ist es ein Anliegen, den heimischen Fischbestand bestmöglich zu schützen. Damit Fische und Kleinlebewesen ihre Wanderung entlang der Flüsse fortsetzen können, werden Fischwanderhilfen angelegt. Dabei handelt es sich um wasserbauliche Vorrichtungen, die den Fischen das Umgehen der Kraftwerksanlage ermöglichen und die Durchgängigkeit des Gewässers gewährleisten. Fischwanderhilfen sind neu geschaffene Lebensräume für Fische und viele andere Wassertiere. Man unterscheidet zwischen technischen Fischwanderhilfen (z.B. Schlitzpässe), naturnahen Fischwanderhilfen (z.B. Umgehungsgerinne), Mischtypen (z.B. Tümpelpässe) und neuartigen Technologien (z.B. Fischaufstiegsschnecke).

 

Restwasserabgabe

Damit der Lebensraum im ursprünglichen Gewässer gesichert ist, wird ein Teil des Wassers ungenützt am Kraftwerk vorbeigeleitet. Dadurch kann ein guter ökologischer Zustand des Gewässers hergestellt bzw. erhalten werden. Technische Umgestaltungen erlauben eine optimale Nutzung der genehmigten Wassermenge.

 

Informationen zu möglichen Föderungen für ökologische Begleitmaßnahmen finden Sie bei den Förderungsmöglichkeiten.

Entfernung von „Littering“

Kleinwasserkraftwerke können durch die Entfernung von Siedlungsabfällen einen wesentlichen Beitrag zur Reinhaltung von Gewässern leisten. Obwohl sie nicht die Verursacher sind, müssen sie dennoch in meist für die Kosten der Entsorgung aufkommen. Lesen Sie mehr zum Thema Littering.