Nach einem elf Monate dauernden Gesetzgebungsverfahren
verabschiedete das Europäische Parlament am 17. Dezember 2008 mit großer
Mehrheit das Energie- und Klimapaket. Es soll sicherstellen, dass die EU ihre
Energie- und Klimaziele bis 2020 erreicht: Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen
um 20 %, Steigerung des Anteils erneuerbarer Energiequellen um 20 % und
Erhöhung der Energieeffizienz um 20 %. Österreich muss seinen Anteil an
Erneuerbaren von 23,3 % auf 34 % erhöhen.
Richtlinie
2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.09.2001 zur
Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im
Elektrizitätsbinnenmarkt 133.88 Kb
Wasserrahmenrichtlinie
Richtlinie
2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2000 zur
Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der
Wasserpolitik 887.20 Kb
Weißbuch
Mitteilung der Kommission - ENERGIE FÜR DIE ZUKUNFT:ERNEUERBARE
ENERGIETRÄGER - Weißbuch für eine Gemeinschaftsstrategie und Aktionsplan (KOM/97/0599
endg.) 228.91 Kb