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Investitionsförderung gemäß Ökostromgesetz 2009 |
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Das neue Ökostromgesetz stellt die Förderung der Kleinwasserkraft auf einen Investitionszuschuss um. Das heißt, dass es in Zukunft für den Strom aus Kleinwasserkraft nicht mehr eine Förderung durch Einspeisetarife, sondern durch Investitionszuschüsse geben wird. Die Abwicklungsstelle für die Förderabwicklung ist die OeMAG.
Die Details der Förderabwicklung finden Sie auf der Website der OeMAG:
www.oem-ag.at/investment/index.html
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