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Investitionsförderung gemäß Ökostromgesetz 2009 PDF Drucken E-Mail
Das neue Ökostromgesetz stellt die Förderung der Kleinwasserkraft auf einen Investitionszuschuss um. Das heißt, dass es in Zukunft für den Strom aus Kleinwasserkraft nicht mehr eine Förderung durch Einspeisetarife, sondern durch Investitionszuschüsse geben wird. Die Abwicklungsstelle für die Förderabwicklung ist die OeMAG. 

Die Details der Förderabwicklung finden Sie auf der Website der OeMAG:

www.oem-ag.at/investment/index.html

 
Ökostromgesetz-Novelle 2009 PDF Drucken E-Mail

Mit dem Nationalratsbeschluss der Ökostromgesetz-Novelle 2009 am 23. September 2009 und der Kundmachung am 19. Oktober 2009 treten wesentliche Teile der zweiten Ökostromgesetz-Novelle 2008 in Kraft. Dieser neuerliche Parlamentsbeschluss wurde notwendig, da die Europäische Kommission Bedenken gegen die Ökostromkostendeckelung für die energieintensive Industrie hatte. Dieser Punkt wird daher nicht in Kraft treten.

 

pdf Ökostromgesetzkonsold. Fassung
 
Die neue Förderung für Gewässerökologie PDF Drucken E-Mail
Zur Sicherstellung einer fristgerechten und zügigen Umsetzung der EU Wasserrahmenrichtlinie wurde auf Basis des Umweltförderungsgesetzes eine neue Förderschiene „Gewässerökologie“ ins Leben gerufen. Ein Fördertopf mit 140 Millionen Euro steht für Investitionen in Maßnahmen zur Reduktion von hydromorphologischen Belastungen und zur Verbesserung der Gewässerökologie bereit. Die Vergabe der Förderung „Gewässerökologie“ ist in Richtlinien geregelt, die rückwirkend mit 1. Februar 2009 in Kraft traten und bis 31. Dezember 2013 gelten. Die neue Bundesförderung für Wettbewerbsteilnehmer (Wasserkraft) wurde im Rahmen von zwei Veranstaltungen für ganz Österreich präsentiert.  

Die Formblätter zum Antrag finden Sie auf folgender Website – www.publicconsulting.at

(Hinweis zur neuen Förderung auf der Startseite).

 

pdf FoerderrichtlinienUFG pdf ÜberblickFörderrichtlinie pdf ÜberblickRahmenbedingungen pdf VorstellungFoerderung  
pdf Co-Finanzierungen der Bundesländer
 
(Rück-)Wechsel in die Öko-Bilanzgruppe PDF Drucken E-Mail
Neben dem notwendigen Vertragsabschluss zwischen der OeMAG und dem Ökostromanlagenbetreiber ist die Aufnahme in die Öko-Bilanzgruppe der OeMAG eine Voraussetzung für die Einspeisung und Vergütung von Ökostrom. Grundsätzlich unterscheidet man hier zwischen:
  • der Inbetriebnahme einer neuen Ökostromanlage oder einer bestehenden Anlage, die noch nicht ans öffentliche Netz angeschlossen war (Inselanlage) und
  • dem Wechsel einer Ökostromanlage, die bereits in Betrieb ist und aktuell einer anderen Bilanzgruppe zugeordnet ist.
pdf wechselmanagementoemag 35.48 Kb
 
Österreichisches Umweltzeichen "Grüner Strom" PDF Drucken E-Mail

Richtlinie, die jene Tarifmodelle bzw. Stromprodukte von Ökostromhändlern auszeichnet, die zur Gänze aus erneuerbaren Energieträgern stammen und somit einen wesentlichen Beiträg zu einer nachhaltigen Energieversorgung leisten (RL UZ 46).

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